Vertretung bei Krankheit der Kindertagespflegeperson
Die Sorgeberechtigten müssen für eine Ersatzbetreuung sorgen. Die dadurch zu entstehenden Kosten tragen die Sorgeberechtigten selbst.
Ab Januar 2024 werden wir aufgrund unseres bevorstehenden Zusammenschlusses in der Lage sein, Vertretungsangebote zur Kinderbetreuung bei Krankheit der Kindertagesperson anzubieten.
Gut zu wissen
Berufstätige Eltern haben bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Sonderurlaub, nähere Informationen können Sie über Ihre Krankenkasse oder dem Arbeitgeber erhalten.